Nutzen Sie Ihren persönlichen Steuerbonus
Wussten Sie schon...
Als Steuerzahler eines Privathaushalts können Sie Ihren Steuervorteil nutzen und bekommen für alle anfallende
Arbeiten 20 % der Aufwendungen vom Finanzamt erstattet.
Wobei die Obergrenze bei € 3000,- jährlich liegt.
§ 35a EStG – Steuerermäßigung bei Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistung.
Steuertipp für Vermieter:
Die Kosten für einen Hausmeisterservice können sie als Vermieter in die Betriebskosten einfließen lassen.
(§ 27 II. BV)
Sie als Vermieter können bei Beschäftigung eines Hausmeisters einer externen Dienstleistungsfirma den Verwaltungsaufwand in ihrem eigenen Unternehmen reduzieren und auf den Auftragnehmer
übertragen.
Als Vermieter dürfen Sie gegenüber den Mietern über die Betriebskosten abrechnen sowie notwendige Arbeitsmittel, die von der Dienstleistungsfirma zur Ausführung der Hausmeistertätigkeit benötigt
werden, abzuschreiben und in die Kalkulation der erbrachten Kosten für Hausmeister aufzunehmen.
1. Beispiel:
Stundenlohn pro Stunde inkl. MwSt. 18,00 €
Steuerbonus 20 % pro Stunde § 35 a EStG 3,60 €
Für Sie als Kunde beträgt der reale Preis: 14,40 €
Sie erhalten die 20% (3,60 €) für alle der jeweils erbrachten Stunden oder Festpauschale (Monatlich) am Jahresende für unsere ausgestellten Rechnungen von ihrem zuständigen Finanzamt vollständig
zurückerstattet.
2. Beispiel:
Ihre Wände und Decken werden gestrichen und es fallen
Lohnkosten: 400,- € zzgl.19 % MwSt (76,- €) an.
Gesamt: 476,- € (20 % Steuerbonus = 95,20 €)
Hinweis:
Als Auftraggeber müssen Sie die Rechnung per Überweisung begleichen, um Ihren Steuerbonus von 20 % zu erhalten. Als Nachweis gilt Ihr Kontoauszug!
Einen cleveren Steuerbonus (für Privatpersonen) erhalten Sie für folgende haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen:
• Reinigung der Wohnung
• Gartenpflegearbeiten
• Fenster putzen
• Schnee und Eisbeseitigung, jedoch nur auf dem Grundstück
• Hausmeisterdienste
• Erledigungen von Einkäufen und Besorgungen
• Malerarbeiten (Anstreichen und Tapezieren von Wänden und Decken Streichen und Lackieren der Heizkörper
• Streichen der Innentüren, Fenster und der Haustür von innen
• Betreuung von hilfsbedürftigen, älteren Menschen
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung und würden uns auf eine zukünftige Zusammenarbeit mit Ihnen sehr freuen.
Vereinbaren sie doch gleich mit uns eine kostenlose und unverbindliche Besichtigung bei Ihnen vor Ort !